Erklärung Barrierefreiheit
Die Wohnbau Offenburg GmbH | Stadtbau Offenburg GmbH ist bemüht ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des andesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.wohnbau.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbart.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Auf der Webseite fehlen die Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und leichter Sprache.
- Einige zum Download bereitgestellte PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
- Für die Online-Terminbuchung wird das externe Tool der Firma Terminland.de verwendet. Dieses Tool ist ein extern eingebundenes Angebot und unterliegt nicht vollständig dem Einfluss der Wohnbau Offenburg GmbH | Stadtbau Offenburg GmbH. Die Barrierefreiheit dieses Dienstes kann daher nicht in vollem Umfang gewährleistet werden.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.08.2025 erstellt.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website www.wohnbau.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Wohnbau Offenburg GmbH | Stadtbau Offenburg GmbH
Franz-Ludwig-Mersy-Straße 5
77654 Offenburg
Telefonisch können Sie uns unter der Nummer +49 (0)781-93266-0 erreichen.
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Wohnbau Offenburg GmbH | Stadtbau Offenburg GmbH wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Wohnbau Offenburg GmbH | Stadtbau Offenburg GmbH nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landratsamt Ortenaukreis
Anita Diebold
Badstraße 20
77652 Offenburg
Telefonisch ist Frau Diebold unter der Nummer 0781 805-9257 erreichbar.
Alternativ können Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Nora Welsch
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail:
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.